Patientenombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e. V.
ein Angebot für Patientinnen und Patienten
in Schleswig-Holstein
Rat & Hilfe für Patientinnen und Patienten

Patienten-Ombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e. V.

Der Rat und die Unterstützung der Ombudsleute sind kostenlos

(0,14 €/Min.)

Der Verein Patienten-Ombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e.V.

 

Der Verein Patienten-Ombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e.V. wurde
gegründet, um unabhängigen, sachkundigen Personen eine Basis zu geben, sich als
Vertreter für Patienten-Interessen zu engagieren, z. B. wenn Konflikte im Gesundheitssystem
drohen oder bereits vorhanden sind. In ihrer Vermittlerrolle nehmen die Ombudsleute Kontakt zu
allen Beteiligten auf und helfen bei der Lösung von Problemen. Und wenn sie einmal nicht
persönlich weiterhelfen können, so können sie doch andere Wege aufzeigen,
um Konflikte auszuräumen.

Der Rat der Ombudsleute steht allen Patientinnen und Patienten,
egal welcher Krankenkasse, offen.

 

 

Die Entstehungsgeschichte des Vereins (Auszüge aus der Rede des damaligen Hauptgeschäftsführers der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Karl-Werner Ratschko, anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Vereins)

Nach in Kraft treten des Gesundheitsstrukturgesetzes Seehofers am 1. Januar 1993 waren Ärztinnen und Ärzten verunsichert, was sie noch verschreiben durften. Patienten bekamen nicht mehr das, was sie wollten, waren unzufrieden, manchmal sogar verzweifelt. Kammer und Kassenärztliche Vereinigung versuchten in Schleswig-Holstein beratend zu helfen, stießen aber schnell an ihre Grenzen. Politik und Krankenkassen waren überfordert.

Der damalige Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Schleswig-Holstein stellte in einem Beitrag für die Zeitschrift "Kammer Info aktuell" Überlegungen der Ärztekammer vor, einen Ansprechpartner für Patienten, einen „Patientenombudsmann“ zu schaffen, der ähnlich Abhilfe schaffen könnte, wie es der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern für die Beurteilung von Haftpflichtfragen gelungen war: „[...] Es müsste sich um einen/eine Vertrauensmann bzw. -frau handeln, der oder die die Aufgabe haben könnte, Anliegen der Patienten entgegenzunehmen und auf Lösungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. [...]“ Im weiteren Beitrag wurden ungefähre Vorstellungen entwickelt, wie ein solcher „Patientenombudsmann“ seine Arbeit wahrnehmen könnte. Vorgeschlagen wurde, dass die Ärztekammer den Ombudsmann berufen und finanzieren sollte.

Das war „starker Tobak“ für die Gremien der Ärztekammer. Es ist dem entschiedenen Einsatz einiger Vorstandsmitglieder, besonders Präsident Dr. Dietrich Weisner zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer, zu verdanken, dass nach langwierigen Diskussionen in der Kammerversammlung am 14. Juni 1995 der Ombudsmann (45 abgegebene Stimmen, 23 dafür, 21 dagegen, eine Enthaltung) [...] beschlossen wurde. Die Kammerversammlung beauftragte den Vorstand, weitere Institutionen zu finden, die über die Kammer hinaus an der Trägerschaft beteiligt sein könnten und die Neutralität dieses an die Patienten gerichteten Beratungs- und Schlichtungsangebotes auch nach außen verdeutlichen konnten.

Erster Ombudsmann war ein evangelischer Krankenhausseelsorger aus Lübeck, Werner Ballnus, neben ihm wurde Ingrid Schumacher, Krankenhausseelsorgerin aus Bad Oldesloe, Ombudsfrau. Pastoren/Pastorinnen waren auch in Zukunft die für die Tätigkeit des/der Ombudsmannes/frau die bevorzugte Berufsgruppe.

Die AOK Schleswig-Holstein unter dem damals neuen Vorstandsvorsitzenden Peter Buschmann konnte 1996 dafür gewonnen werden, sich unter gleichen Bedingungen wie die Ärztekammer zu engagieren. Damit war es möglich, am 9. Dezember 1996 den Trägerverein „Patientenombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e. V.“ zu gründen, dessen Führung als Vorsitzender der ehemalige Sozialminister des Landes Prof. Günther Jansen übernahm.

Unter seiner souveränen Leitung und der Geschäftsführung von Hans-Peter Bayer, hauptberuflich Justiziar der Ärztekammer, entwickelte sich der Ombudsverein zu einem aus dem Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein heute kaum noch wegzudenkenden Bestandteil. Die starke Inanspruchnahme machte bald eine Regionalisierung in vier Bezirke erforderlich, die Beratung in Pflegeangelegenheiten und bei Konflikten im Bereich der ambulanten und stationären Rehabilitation kam dazu. Seit 2002 gibt es eine allen Nutzern zugängliche Datenbank des Vereins im Internet (www.medfindex.de), in der neben einem erläuternden Glossar zu medizinischen Fachbegriffen etwa 1 580 Einträge zu Selbsthilfegruppen, Therapeuten, Verbänden usw. unter der Überschrift „Wer hilft?“ enthalten sind.

Was heißt eigentlich "Ombudsmann" ?

Om|buds|mann der; -[e]s, ...männer (selten: ...leute): Mann, der die Rechte des Bürgers gegenüber den
Behörden wahrnimmt,

oder

Ombudsmann [schwedisch »Treuhänder«] der, in der Regel eine von der Volksvertretung bestellte Vertrauensperson (auch Behörde), die ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeit die parlamentarische Kontrolle über bestimmte Verwaltungszweige verstärken soll. [...] (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007.

 

[Stand März 2010]