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Die Entstehungsgeschichte des Vereins

Auszüge aus der Rede des damaligen Hauptgeschäftsführers der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Karl-Werner Ratschko, anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Vereins:

Nach in Kraft treten des Gesundheitsstrukturgesetzes Seehofers am 1. Januar 1993 waren Ärztinnen und Ärzten verunsichert, was sie noch verschreiben durften. Patienten bekamen nicht mehr das, was sie wollten, waren unzufrieden, manchmal sogar verzweifelt. Kammer und Kassenärztliche Vereinigung versuchten in Schleswig-Holstein beratend zu helfen, stießen aber schnell an ihre Grenzen. Politik und Krankenkassen waren überfordert.

Der damalige Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Schleswig-Holstein stellte in einem Beitrag für die Zeitschrift "Kammer-Info aktuell" Überlegungen der Ärztekammer vor, einen Ansprechpartner für Patienten, einen „Patientenombudsmann“ zu schaffen, der ähnlich Abhilfe schaffen könnte, wie es der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern für die Beurteilung von Haftpflichtfragen gelungen war: „[...] Es müsste sich um einen/eine Vertrauensmann bzw. -frau handeln, der oder die die Aufgabe haben könnte, Anliegen der Patienten entgegenzunehmen und auf Lösungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. [...]“ Im weiteren Beitrag wurden ungefähre Vorstellungen entwickelt, wie ein solcher „Patientenombudsmann“ seine Arbeit wahrnehmen könnte. Vorgeschlagen wurde, dass die Ärztekammer den Ombudsmann berufen und finanzieren sollte.

Das war „starker Tobak“ für die Gremien der Ärztekammer. Es ist dem entschiedenen Einsatz einiger Vorstandsmitglieder, besonders Präsident Dr. Dietrich Weisner zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer, zu verdanken, dass nach langwierigen Diskussionen in der Kammerversammlung am 14. Juni 1995 der Ombudsmann (45 abgegebene Stimmen, 23 dafür, 21 dagegen, eine Enthaltung) [...] beschlossen wurde. Die Kammerversammlung beauftragte den Vorstand, weitere Institutionen zu finden, die über die Kammer hinaus an der Trägerschaft beteiligt sein könnten und die Neutralität dieses an die Patienten gerichteten Beratungs- und Schlichtungsangebotes auch nach außen verdeutlichen.

Erster Ombudsmann war ein evangelischer Krankenhausseelsorger aus Lübeck, Werner Ballnus, neben ihm wurde Ingrid Schumacher, Krankenhausseelsorgerin aus Bad Oldesloe, Ombudsfrau. Pastoren/Pastorinnen waren auch in Zukunft die für die Tätigkeit des/der Ombudsmannes/frau die bevorzugte Berufsgruppe.

Die AOK Schleswig-Holstein unter dem damals neuen Vorstandsvorsitzenden Peter Buschmann konnte 1996 dafür gewonnen werden, sich unter gleichen Bedingungen wie die Ärztekammer zu engagieren. Damit war es möglich, am 9. Dezember 1996 den Trägerverein „Patientenombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e. V.“ zu gründen, dessen Führung als Vorsitzender der ehemalige Sozialminister des Landes Prof. Günther Jansen übernahm.

Unter seiner souveränen Leitung und der Geschäftsführung von Hans-Peter Bayer, hauptberuflich Justiziar der Ärztekammer, entwickelte sich der Ombudsverein zu einem aus dem Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein heute kaum noch wegzudenkenden Bestandteil. Die starke Inanspruchnahme machte bald eine Regionalisierung in vier Bezirke erforderlich, die Beratung in Pflegeangelegenheiten und bei Konflikten im Bereich der ambulanten und stationären Rehabilitation kam dazu. Seit 2002 gibt es eine allen Nutzern zugängliche Datenbank des Vereins im Internet (www.medfindex.de), in der neben einem erläuternden Glossar zu medizinischen Fachbegriffen etwa 1 580* Einträge zu Selbsthilfegruppen, Therapeuten, Verbänden usw. unter der Überschrift „Wer hilft?“ enthalten sind.
 

* Stand 2011: 330 Einträge (nur Selbsthilfegruppen)