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Was bedeutet "Ombudsmann" ?

Was bedeutet eigentlich der Begriff „Ombudsmann“? Im „Brockhaus“ findet man dazu folgende Erklärung:

Om|buds|mann der; -[e]s, ...männer (selten: ...leute): Mann, der die Rechte des Bürgers gegenüber den Behörden wahrnimmt,

oder

Ombudsmann [schwedisch »Treuhänder«] der, in der Regel eine von der Volksvertretung bestellte Vertrauensperson (auch Behörde), die ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeit die parlamentarische Kontrolle über bestimmte Verwaltungszweige verstärken soll. [...]

(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007.