Albrecht Schmidt
Neues Mitglied Albrecht Schmidt im Patientenombudsteam.
In meiner über 30jährigen Arbeit als evangelischer Pastor in einer landeskirchlichen Gemeinde konnte ich viele Erfahrungen und Erkenntnisse sammeln in allem, was Menschen bewegt und erfreut, was sie ärgert und in Konflikte stürzt. In diesem Beruf ist eine klare, empathische und ehrliche Kommunikation notwendig, und ich denke, darin viele Kompetenzen erworben zu haben.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen in Ihren Anfragen und Problemen hilfreich zur Seite stehen könnte.
Jahresbericht 2020 von Frau Petra Thobaben
Im Berichtsjahr habe ich 154 telefonische Beratungen durchgeführt. Insgesamt 84 Frauen und 70 Männer haben mir ihre Probleme rund ums Gesundheitswesen und Gesundheitsfragen geschildert. Etliche Fragen kreisten um das Thema Pflege, das sowohl die Anruferinnen und Anrufer persönlich als auch Menschen ihres Familien- und Freundeskreises betrafen. Alle Anliegen zum SGB XI sind von mir an die Pflegeombudsfrau verwiesen worden. Bei einigen rechtlichen Nachfragen habe ich die Fragenden gebeten, sich mit dem die Ombudsleute Verein beratenden Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Die An- und Nachfragen bieten ein komplexes Bündel an Themen. Den Darstellungen zu Folge, gibt es ein hohes Maß an fehl gelaufener Kommunikation zwischen Praxisangestellten und/oder Ärzteschaft einerseits und Patientinnen und Patienten andererseits.
Insbesondere wurden folgende Klagen formuliert:
- Vermutete Fehlbehandlungen, da die Therapien oder Behandlungsergebnisse nicht den gewünschten Erfolg zeigten.
- Unzufriedenheit über Art und Umfang der medizinischen Betreuung und Behandlung, wie auch einer subjektiv wahrgenommenen Respektlosigkeit des Praxispersonals gegenüber – hier vor allem – älteren Patientinnen und Patienten.
- Klagen über Behandlungsverweigerungen durch Ärzte/Ärztinnen, die gelegentlich zu Praxisverweisen führten.
- Klagen über die „Hoheit“ über Arztberichte mit einem Mangel an Bereitschaft der Ärzteschaft, den Betroffenen oder ihren autorisierten Angehörigen Einsicht in ihre Unterlagen zu geben, die dann an weiterbehandelnde Stellen weitergeleitet werden sollten. Es wurde auch beklagt, dass die Berichte lückenhaft waren und die Sachverhalte nicht voll umfänglich darstellten.
- Patientinnen und Patienten, die sich während eines Klinikaufenthalts mit MRSA infiziert hatten, konnten aufgrund dessen keinen Platz in einer Einrichtung der Anschlussheilbehandlung erhalten. In diesem Zusammenhang wurde auch Skepsis bezüglich der Reha-Konzepte geäußert, die sich augenscheinlich durch „leerlaufende und vertane Zeit“ auszeichneten.
- Gegenüber den GKVen und PKVen wurde häufig Kritik hinsichtlich der Erstattung und Genehmigung von verordneten Therapien und Hilfsmitteln geäußert. Für die Betroffenen erschienen die Verwaltungsentscheidungen durch die Kassen nicht nachvollziehbar und willkürlich.
Auch wenn die Gespräche mit den Betroffenen teilweise einen überhöhten Anspruch auf Art, Umfang und Zeitrahmen der gewünschten Versorgung erkennen ließen, so legt sich dennoch die Frage nahe, inwieweit das Leitbild des mündigen Patienten / der mündigen Patientin in der Praxis umgesetzt wird.
Das Bewusstsein über die akuten Gefährdungen durch Covid 19 im Alltagsleben allgemein und in Beziehungen zu Praxen und den dort Arbeitenden schien mir nicht immer ausgeprägt zu sein.
Auch wenn nicht alle Auskünfte zu voll umfänglicher Zufriedenheit führten, ließen sich doch die Mehrheit der Probleme lösen. Der Eindruck, dass viele Beschwerdefälle aus fehlgelaufener Kommunikation und daraus resultierenden Missverständnissen erwachsen waren, hat sich für mich im Laufe des Berichtszeitraums vertieft.
In etlichen Fällen konnte ich weiterführende Hinweise zu Beschwerden und deren Formulierung geben; in einem Fall konnte ich durch Begleitung zu einem Therapiegespräch helfen, aufgelaufene Missverständnisse auszuräumen.
Veröffentlichung aus dem - Tätigkeitsbericht 2020 - (Seite 9-10) des Vereins.